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Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein ab 01.12.2015

Ab 01.12.2015 ist die Mietpreisbremse für Schleswig-Holstein in Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein


In diesen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein ist ab 01.12.2015 die Mietpreisbremse eingeführt worden:


  • Landeshauptstadt Kiel
  • Norderstedt
  • Barsbüttel
  • Glinde
  • Halstenbek
  • Wentorf bei Hamburg
  • Sylt
  • Hörnum
  • Kampen
  • List
  • Wenningstedt-Braderup
  • Wyk auf Föhr





Mietpreisbremse in Bayern ab 01.08.2015

Ab 01.08.2015 tritt die Mietpreisbremse für 144 Städte und Gemeinden in Bayern in Kraft.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse in Bayern ab 01.08.2015

In diesen Städten und Gemeinden in Bayern wird ab 01.08.2015 die Mietpreisbremse eingeführt:

Regierungsbezirk Oberbayern
Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bad Heilbrunn, Bad Tölz, Greiling, Icking, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land
Ainring, Bad Reichenhall, Bayrisch Gmain, Freilassing, Piding

Landkreis Dachau
Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hilgertshausen-Tandern, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Petershausen, Schwabhausen, Sulzemoos, Weichs

Landkreis Ebersberg
Anzing, Ebersberg, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Glonn, Grafing b. München, Hohenlinden, Kirchseeon, Markt Schwaben, Moosach, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Eichstätt
Großmehring, Lenting

Landkreis Erding
Erding

Landkreis Freising
Allershausen, Attenkirchen, Eching, Fahrenzhausen, Freising, Haag a.d.Amper, Hallbergmoos, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Moosburg a.d.Isar, Neufahrn b.Freising, Wolfersdorf, Zolling

Landkreis Fürstenfeldbruck
Egenhofen, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising, Türkenfeld

Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Murnau a.Staffelsee

Landkreis Landsberg am Lech
Dießen am Ammersee, Eresing, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach
Holzkirchen, Irschenberg, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen

Landkreis Mühldorf a. Inn
Waldkraiburg

Landkreis München
Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i.Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Neuburg a.d.Donau

Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Manching, Reichertshofen

Landkreis Rosenheim
Chiemsee, Kolbermoor

Landkreis Starnberg
Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling

Landkreis Traunstein
Surberg

Landkreis Weilheim-Schongau
Bernried am Starnberger See, Weilheim i.OB

Regierungsbezirk Niederbayern
Landshut, Landkreis Landshut, Altdorf

Regierungsbezirk Oberpfalz
Regensburg, Landkreis Regensburg, Neutraubling

Regierungsbezirk Oberfranken
Bayreuth

Regierungsbezirk Mittelfranken
Erlangen, Fürth, Nürnberg

Landkreis Erlangen-Höchstadt
Buckenhof

Regierungsbezirk Unterfranken
Aschaffenburg, Würzburg, Landkreis Aschaffenburg, Goldbach

Landkreis Würzburg
Gerbrunn

Regierungsbezirk Schwaben
Augsburg, Kempten (Allgäu), Landkreis Neu-Ulm, Neu-Ulm

Landkreis Oberallgäu
Oberstaufen




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Shariff


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Damit verhindert Shariff, dass Sie auf jeder besuchten Seite eine digitale Spur hinterlassen und verbessert somit den Datenschutz.

Weitere Informationen finden Sie im Internet hier:

www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html

 


Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen ab 01.07.2015

In diesen Städten in Nordrhein-Westfalen wird ab 01.07.2015 die Mietpreisbremse eingeführt:  

  • Aachen   
  • Bielefeld
  • Bocholt   
  • Bonn   
  • Brühl   
  • Düsseldorf
  • Erkrath   
  • Frechen   
  • Hürth   
  • Kleve   
  • Köln   
  • Langenfeld
  • Leverkusen
  • Meerbusch
  • Monheim am Rhein
  • Münster
  • Neuss
  • Paderborn
  • Ratingen
  • Sankt Augustin
  • Siegburg
  • Troisdorf

 

Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen ab 01.07.2015

 

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.

 


Brandenburg erhöht Grunderwerbsteuer ab 01.07.2015 auf 6,5 %

Der Landtag von Brandenburg hat am 11.06.2015 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer

von 5 % auf 6,5 %

beschlossen.


 

Grunderwerbsteuer Brandenburg

 

Nach der Erhöhung gehört Brandenburg wie das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Bundesländern mit dem höchsten Steuersatz.

Der geänderte Steuersatz von 6,5 % ist ab dem 01.07.2015 gültig.

 




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