Aktuelles von IMMOFUX Berlin
Grunderwerbsteuer der Bundesländer in Deutschland
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland fällt im Normalfall einmalig die Grunderwerbsteuer an.
Diese steht den jeweiligen Bundesländern zu, die diese an die Städte und Kommunen weiterreichen können.
Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrESt).
Die höchsten Steuersätze haben mit 6,5 % die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen.
Die niedrigsten Steuersätze haben Bayern und Sachsen mit 3,5 %.
Hier die aktuelle Übersicht der Grunderwerbsteuer nach Bundensländern in Deutschland für das Jahr 2017
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Von der Besteuerung ausgenommen sind u.a.
- Erwerbsvorgänge deren Wert 2.500.- EUR nicht übersteigt (Freigrenze)
- Erwerb durch Ehepartner oder Lebenspartner
- Erwerb durch Verwandte ersten Grades
- Erbschaft und Schenkung
- bei Gesellschaften: wenn höchstens 95 % der Anteile erworben werden
Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
Die Bundesländer haben über die Grunderwerbsteuer im Jahr 2015 rund 11,25 Milliarden Euro und im Jahr 2016 rund 12,4 Milliarden Euro eingenommen. Tendenz steigend!
Videoportal IMMOFUX ® TV mit Videos rund um das Thema Immobilien
- globalen Immobilienportalen
- über 80 Themen- / Spezialportale für Immobilien
- über 2.000 Regional- , Stadtteil- und Stadtportalen
Mietpreisbremse in Niedersachsen ab 01.12.2016
Ab 01.12.2016 wird die Mietpreisbremse für Niedersachsen in Kraft treten.
Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.
Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.
In diesen Städten und Gemeinden in Niedersachsen wird ab 01.12.2016 die Mietpreisbremse eingeführt:
- Braunschweig
- Buchholz in der Nordheide
- Buxtehude
- Göttingen
- Hannover
- Langenhagen
- Leer
- Lüneburg
- Oldenburg
- Osnabrück
- Vechta
- Wolfsburg
- alle 7 ostfriesischen Inselgemeinden (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge)
Immobilienmarketing - Stadtportale für jede Stadt in Deutschland
Dieses Video zeigt einen kleinen Teil der Vorteile des IMMOFUX-Stadtkonzepts, das für jede Stadt in Deutschland Immobilienmarketing-Stadtportale für Immobilienmakler, Finanzdienstleister oder Existenzgründer zu bieten hat.
Sie suchen eine Wohnung oder ein Haus zu Kaufen oder zu Mieten?
... oder Sie bieten eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu Kaufen oder zu Mieten?
... oder Sie planen ein Haus zu Bauen?
Rufen Sie uns einfach an über unsere gebührenfreie Leichtmerk-Hotline
0800 | I | M | M | O | ´F | U | X | 1 | 0 | 0 | ||||
0800 | 4 | 6 | 6 | 6 | 3 | 8 | 9 | 1 | 0 | 0 |
Geniale Leichtmerk-Hotline
Direktkontakt zum Betreiber dieses Portals (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilnetz) über die Leichtmerk-Servicerufnummer
0800 - IMMOFUX 100 (0800 - 4666389 100)